Sozialpädagogische Familienhilfe
In jeder Familie kann es im Alltag zu Krisen, Schwierigkeiten und Überforderungen kommen. Beziehungsprobleme, Herausforderungen in der Kindererziehung, Suchtthemen und Krankheit oder finanzielle Schwierigkeiten führen zu außergewöhnlichen Belastungen. Die sozialpädagogische Familienhilfe kann zeitlich befristet Eltern bzw. junge Menschen unterstützen.
Sozialpädagogische Familienhilfe hat das Ziel, Eltern in ihren Erziehungsaufgaben zu stärken, sie bei der Bewältigung von Alltagsproblemen zu begleiten, Konflikte gemeinsam zu lösen, die Stärken jedes Familienmitglieds zu fördern und das Wohl der Kinder zu schützen.
Die Hilfe muss beim Jugendamt beantragt werden. Dabei unterstützen wir gern.
Erziehungsbeistand
Erziehungsbeistandschaft hilft Kindern und Jugendlichen bei der Bewältigung von Problemen, die durch Krisen oder Konflikte entstehen. Dazu gehören Schwierigkeiten in der Schule oder Ausbildung, Probleme mit der Familie oder Gleichaltrigen oder andere Themen des Alltags.
Im Mittelpunkt dieser Erziehungshilfe stehen zumeist Jugendliche ab 12 Jahren. Das soziale Umfeld wie Familie oder Schule werden aktiv mit einbezogen. Ein Erziehungsbeistand unterstützt, berät und begleitet Kinder, Jugendliche und ihre Familie. Ziel ist es, Schwierigkeiten und Konflikte insbesondere in der Beziehung zu den Eltern zu bearbeiten, die Persönlichkeitsentwicklung zu fördern, soziale Kompetenzen zu stärken und Perspektiven für die eigene Zukunft zu entwickeln.
Die Hilfe muss beim Jugendamt beantragt werden. Dabei unterstützen wir gern.
Hilfe für junge Volljährige
Junge Menschen, die bereits volljährig sind, benötigen manchmal besondere Hilfe auf dem Weg zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung. Die Anhaltspunkte für einen solchen Hilfebedarf sind vielfältig. Dazu gehören beispielsweise Schul- oder Ausbildungsabbrüche, Obdachlosigkeit, Sucht, lange Heimaufenthalte oder eine defizitäre seelische Entwicklung.
Wir bieten Beratung im Einzelfall und die gemeinsame Erarbeitung von Lösungen an.
Aber auch praktische Hilfe gehört zu unserer Aufgabe, wie gemeinsame Besuche bei Ämtern, die Suche und Vorbereitung der ersten eigenen Wohnung oder die Vermittlung hilfreicher Therapien.
Hilfe wird im Regelfall nur bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gewährt, bei begründetem Bedarf im Einzelfall auch darüber hinaus.
Die Hilfe muss beim Jugendamt beantragt werden. Dabei unterstützen wir gern.