Schuldnerberatung Insolvenzberatung

Die Ursachen für eine Überschuldung sind so vielfältig wie das Leben selbst.

Wirtschaftliche Not belastet den Alltag und der Druck wird schnell groß. Wir lassen Sie mit Ihren Problemen nicht allein.

Die Schuldnerberatung bietet Ihnen eine kostenfreie Beratung rund um das Thema Finanzen. Ob Sie sich nur vorsorglich beraten lassen möchten oder bereits viele Schulden bestehen – gemeinsam besprechen wir Ihre Situation und finden machbare Lösungen. Dabei ist die Erstellung eines Haushaltsplans oder der Schutz vor Vollstreckungsmaßnahmen ebenso Thema, wie die Prüfung von Forderungen. Gern unterstützen wir Sie bei der Ermittlung von Gläubigern/Forderungen oder bei der Vorbereitung eines Insolvenzverfahrens.

Als Soziale Schuldnerberatung der Landeshauptstadt Dresden kann eine Beratung nur für Dresdner Bürger*innen erfolgen.

Als anerkannte Beratungsstelle erteilen wir Ihnen bei Pfändungsschutzkonten Bescheinigungen für erhöhte Pfändungsfreibeträge.

Als anerkannte, vom Freistaat Sachsen geförderte Stelle der Verbraucherinsolvenzberatung erteilen wir Ihnen die für den Insolvenzantrag zwingend notwendige Bescheinigung über das Ergebnis des außergerichtlichen Einigungsversuchs. Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushalts.

So erreichen Sie uns

Kontakt

Sekretariat
Julia Walter-Manajew
Telefon 0351 312 24 20

E-Mail:

Annett Gaumnitz
0351 312 24 14

Dr. Silvia Höhnsdorf
0351 312 24 21

Tina von Berg
0351 312 24 22

Wenke Peidelstein
0351 312 24 25

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Vor Ort

Soziale Schuldnerberatung/Verbraucherinsolvenzberatung
Ludwig-Hartmann-Str. 40
01277 Dresden

Bahn Linien 4, 6, 10 ,12 – Haltestelle Ludwig-Hartmann-Straße
Bus Linien 65, 85, 87 – Haltestelle Altenberger Straße

Unsere Sprechzeiten

Offene Sprechzeit ohne Terminvereinbarung
Dienstag von 8 bis 12 Uhr und 13 bis 18 Uhr

Termine nach Vereinbarung
Montag bis Freitag

Erreichbarkeit unter Telefonnummer 0351 / 312 24 20 zu folgenden Zeiten:

Montag, Mittwoch, Donnerstag von 8 bis 16 Uhr
Dienstag von 8 bis 18 Uhr
Freitag von 8 bis 14 Uhr

Soziale Schuldnerberatung

Unsere Schuldnerberatung ist ein Hilfsangebot für Menschen mit finanziellen Problemen. Wir stehen Ihnen bei Schulden mit Rat und Tat zur Seite. Gemeinsam suchen wir einen Ausweg aus der Überschuldung. Die Unterstützung kann sowohl in fachlicher und organisatorischer Hinsicht als auch auf psychosoziale Art und Weise geschehen. Die Sicherung Ihrer Existenzgrundlage, wie Wohnraum, Strom und Lebensmittel, steht dabei zunächst im Vordergrund. Langfristiges Ziel ist eine schrittweise Regulierung und Entschuldung. Auf diesem Weg begleiten wir Sie gern.

Wir helfen Ihnen:

  • bei der Anpassung Ihrer Ausgaben an das Einkommen
  • beim Erstellen eines Haushaltsplanes und Führen eines Haushaltsbuches
  • beim Ermitteln von Gläubigern und Forderungen
  • bei der Verhandlung mit Gläubigern zu Stundungen, Vergleichen oder Ratenzahlungen
  • beim Schutz vor Vollstreckungsmaßnahmen
  • bei der Entwicklung einer Perspektive im Umgang mit der Überschuldung
  • bei der P-Konto Bescheinigung für einen erhöhten Freibetrag

Wir sind eine von der Landeshauptstadt Dresden geförderte Soziale Schuldnerberatung. Eine Beratung kann nur für Dresdner Bürger*innen erfolgen. Unsere Beratung erfolgt kostenlos und vertraulich.

Erstgespräch

Es ist nicht notwendig, dass Sie mit Unterlagen zu uns kommen.

Oft werden wir jedoch gefragt, was in Vorbereitung auf das erste Gespräch schon getan werden kann oder welche Unterlagen benötigt werden. Sofern Sie also im Vorfeld schon etwas vorbereiten möchten, können Sie folgende Unterlagen oder Informationen zusammenstellen:

  • Einkommensnachweis (Lohnzettel, Alg I-Bescheid, Bürgergeld-Bescheid, Rentenbescheid, BAB-Bescheid usw.)
  • Gläubigerschreiben (z.B. Mahnschreiben, Mahn- oder Vollstreckungsbescheid, Kündigung)
  • Verträge (z.B. Darlehensvertrag)
  • Ihre festen monatlichen Ausgaben (Miete, Strom, Versicherung, Telefon, Raten usw.)

Beratung bei Verbraucherinsolvenz

Ein Verbraucherinsolvenzverfahren gibt überschuldeten Menschen die Chance auf einen wirtschaftlichen Neuanfang. Mit Hilfe dieses gerichtlichen Verfahrens, welches nach der Insolvenzordnung durchgeführt wird, können die Schulden durch die am Schluss erteilte Restschuldbefreiung reguliert werden. Eine vollständige Entschuldung ist in den meisten Fällen möglich.

Bevor ein Verbraucherinsolvenzantrag gestellt werden kann, muss mit Unterstützung einer geeigneten Stelle eine außergerichtliche Schuldenbereinigung versucht werden. Ziel ist dabei, eine Einigung mit allen Gläubigern zu erreichen. Gelingt ein Vergleich, muss kein Insolvenzverfahren beantragt werden.

Sofern der Einigungsversuch scheitert, kann der Schuldner den Verbraucherinsolvenzantrag stellen. Wir sind eine anerkannte, vom Freistaat Sachsen geförderte Stelle und erteilen Ihnen die für den Insolvenzantrag zwingend notwendige Bescheinigung über das Ergebnis des außergerichtlichen Einigungsversuchs.

Sie erhalten bei uns eine ausführliche Insolvenzberatung, in welcher wir Ihnen den Ablauf des Verfahrens vorstellen und auch auf Ihre spezifischen Fall- und Fragestellungen eingehen. Gemeinsam prüfen wir, ob ein Verbraucherinsolvenzverfahren für Sie in Frage kommt und alle Voraussetzungen vorliegen. Anderenfalls erörtern wir weitere Möglichkeiten zur Schuldenregulierung.

Wir helfen Ihnen:

  • beim Ermitteln von Gläubigern und Forderungen
  • im Kontakt mit den Gläubigern
  • bei der Durchführung des außergerichtlichen Einigungsversuchs
  • beim Ausfüllen des amtlichen Formulars zur Verbraucherinsolvenz

Unsere Beratung erfolgt kostenlos und vertraulich.
Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushalts.

Pfändungsschutzkonto (P-Konto)

Wird ein Konto gepfändet, so kann ein Schutz des Kontoguthabens nur durch ein Pfändungsschutzkonto (sogenanntes P-Konto) erfolgen.

Jede/r Kontoinhaber/in hat gegenüber seiner Bank einen gesetzlichen Anspruch, dass sein Girokonto als Pfändungsschutzkonto geführt wird. Es ist dann automatisch ein gesetzlich festgelegter Grundfreibetrag geschützt.

Wenn der/die Kontoinhaber/in aufgrund des Gesetzes Angehörigen Unterhalt gewährt oder für Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft Sozialleistungen entgegennimmt, kann der Grundfreibetrag erhöht werden.

Als anerkannte Beratungsstelle erteilen wir Ihnen bei Pfändungsschutzkonten Bescheinigungen für erhöhte Pfändungsfreibeträge zur Vorlage bei der Bank.

Hierfür benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Bürgergeld-Bescheid, als Nachweis, dass Sozialleistungen für andere entgegengenommen werden
  • Kontoauszug zum Nachweis des Einganges von Kindergeld
  • Geburtsurkunden der Kinder
  • Nachweis der Unterhaltsgewährung, wenn das Kind nicht mit im Haushalt lebt
  • Eheurkunde

Gern können Sie uns im Vorfeld anrufen, um die benötigten Unterlagen abzusprechen.

Wir beraten Sie auch zu weiteren Fragen rund um das Thema P-Konto. Bei Schwierigkeiten mit Banken klären wir Sie über Ihre Rechte auf und versuchen zu vermitteln.

Unsere Grundsätze

Vertraulichkeit
Wir machen häufig die Erfahrung, dass es entlastend ist, in einem geschützten Rahmen alle (finanziellen) Probleme zu benennen und zu besprechen.

Die im Gespräch erhaltenen Informationen werden vertraulich behandelt und der Datenschutz und die Schweigepflicht respektiert. Eine Kontaktaufnahme mit Dritten erfolgt nur in Absprache mit Ihnen und mit Vollmacht.

Kostenfreiheit
Unsere Beratung und jede Unterstützungshandlung erfolgt für Sie kostenlos.

Individuelle Beratung
Ihre persönliche Situation und Ihr Bedarf stehen bei uns im Vordergrund. Gemeinsam besprechen wir Ihre Fragen und planen die nächsten Schritte.

Hilfe zur Selbsthilfe
Wir sind überzeugt, dass jeder Mensch das Potenzial hat, sich selbst zu helfen. Manchmal sieht man aber den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr. Wir helfen Ihnen, einen klaren Blick zu bekommen, eigene Stärken wieder wahrzunehmen, neuen Mut und neue Perspektiven zu entwickeln.

Freiwilligkeit
Nur wer freiwillig unsere Hilfe in Anspruch nimmt, hat auch die Motivation, etwas zu verändern. Uns ist deshalb wichtig, dass Sie sich aus eigenem Antrieb für eine Beratung bei uns entschlossen haben. 

Wesentliche Infos auf einen Blick

Alle Infos auf einen Blick gibt es hier.