Obdachlosigkeit Wohnungsnot Geldnot

Die Ursachen für eine drohende oder bereits bestehende Wohnungsnot können sehr vielfältig und existenziell belastend sein. Wir lassen Sie in dieser kritischen Situation nicht allein und unterstützen Sie in der Bearbeitung und bei der Lösung des Problems.

Wir bieten Ihnen diesbezüglich eine kostenfreie und vertrauliche Beratung und finden mit Ihnen gemeinsam eine passende Lösung. Wir unterstützen Sie beim Erhalt Ihrer Wohnung, bei der Sicherung Ihres Einkommens und bei der Aufarbeitung anderweitiger aktueller Schwierigkeiten. Bei entsprechendem längerfristigen Hilfebedarf ist auch eine Begleitung im Rahmen des Ambulant Betreuten Wohnens möglich.

So erreichen Sie uns

Kontakt

Frau Klinge
Telefon 0351 312 24 16
Mobil 0152 536 350 25

Frau Kertesz
Telefon 0351 312 24 27
Mobil 0152 537 051 32

Frau Hantke
Telefon 0351 312 24 15
Mobil 0152 537 578 98

Herr Hellenbrand
Telefon 0351 312 24 24
Mobil: 0160 535 332 4

Herr Woischytzky
Telefon 0351 312 24 26
Mobil: 0176 439 622 02

Frau Schuppert
Telefon 0351 312 24 23
Mobil: 0157 536 823 02

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Kontakt- und Beratungsstelle
Ludwig-Hartmann-Str. 40
01277 Dresden

Bahn Linien 4, 6, 10 ,12 – Haltestelle Ludwig-Hartmann-Straße
Bus Linien 65, 85, 87 – Haltestelle Altenberger Straße

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IBP (Info- und Beratungspunkt)
Albert-Wolf-Platz 1
01239 Dresden

Unsere Sprechzeiten

Kontakt- und Beratungsstelle
Ludwig-Hartmann-Str. 40
01277 Dresden

Dienstag von 8 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr
Donnerstag von 14 bis 18 Uhr
oder Termine nach Vereinbarung

Telefonische Erreichbarkeit Wohnungsnotfallhilfe
Montag und Mittwoch von 8 bis 16 Uhr
Dienstag und Donnerstag von 8 bis 18 Uhr
Freitag von 8 bis 14 Uhr

IBP (Info- und Beratungspunkt)
Albert-Wolf-Platz 1
01239 Dresden

Mittwoch von 13 bis 17 Uhr
oder Termine nach Vereinbarung

Unterstützung für Menschen ohne Wohnraum

Beratung und Unterstützung bei der Unterbringung in einer Notunterkunft
Hierfür gibt es verschiedene Möglichkeiten. Wir können mit Ihnen über das Sozialamt Dresden einen Platz in einem Übergangswohnheim oder für Familien mit Kindern eine vorübergehende Wohnung beantragen. Alternativ dazu ist die zeitweise Unterbringung in Pensionen, Jugendherbergen oder auf Zeltplätzen möglich. In allen Fällen entstehen jedoch Kosten für die jeweilige Unterkunft, deren Übernahme beim Sozialamt oder Jobcenter zu beantragen ist, sofern diese nicht aus eigenen Mitteln aufgebracht werden können. Wir stehen Ihnen dabei hilfreich zur Seite, um gemeinsam Ihre existenzielle Not der Wohnungslosigkeit zu mildern und abzuwenden.

Unterstützung bei Wohnraumsuche sowie bei den erforderlichen Behördengängen und Antragstellungen
Wir recherchieren mit Ihnen aktuelle Wohnungsangebote und helfen Ihnen dabei, eine für Sie angemessene Wohnung zu finden. Ebenso unterstützen wir Sie beim Vereinbaren von Terminen für Wohnungsbesichtigungen und begleiten Sie dabei. Wir helfen Ihnen, die Übernahme von Miet- und Kautionszahlungen sowie Gelder für die Ausstattung Ihrer künftigen Wohnung zu beantragen. Unser Hilfsangebot beinhaltet auch die Unterstützung bei sämtlichen erforderlichen Behördengängen, die Bearbeitung der Vermieterunterlagen oder eine Begleitung bei der Wohnungsübergabe.

Einrichten einer vorübergehenden Postanschrift und Hilfe bei der Postbearbeitung
Menschen ohne Wohnung, die Gelder bei Ämtern und Behörden beantragen, benötigen für den entsprechenden Briefwechsel eine Postanschrift. Diese können Sie über unsere Beratungsstelle bekommen und dann bei den jeweiligen Ämtern und Behörden angeben. Dienstags und donnerstags können Sie innerhalb der Sprechzeiten Ihre Post bei uns abholen und diese bei Bedarf mit uns besprechen. Dabei helfen wir Ihnen, die jeweiligen Inhalte zu verstehen und die sich daraus für Sie ergebenden nächsten Schritte abzuleiten.

Unterstützung bei Problemen als Mieter

Beratung und Unterstützung zum Erhalt Ihrer Wohnung
Sind Sie im Mietrückstand, wird Ihr Vermieter rechtliche Schritte (Mahnungen, fristlose Kündigung) gegen Sie einleiten. An dieser Stelle ist das Gespräch mit dem Vermieter von entscheidender Bedeutung, um ihm zu schildern, wie es zu den Mietschulden kam und gemeinsam nach einer Lösung zu suchen diese zu stoppen bzw. sie in monatlichen Raten zurückzuzahlen.

Unterstützung bei drohendem Wohnungsverlust
Haben Sie bereits eine fristlose Kündigung, ein Räumungsurteil oder gar einen Räumungstermin erhalten, dann unterstützen wir Sie zunächst durch Vermittlungsgespräche mit Ihrem Vermieter. In diesen suchen wir gemeinsam nach Möglichkeiten, den drohenden Verlust Ihrer Wohnung abzuwenden. Das kann beispielsweise durch die Tilgung Ihrer gesamten Mietschuld über ein Mietschulddarlehen erreicht werden. Dieses ist bei Jobcenter oder Sozialamt zu beantragen. Daraufhin wird Ihr Antrag geprüft und in mehreren Schritten bearbeitet. Währenddessen stehen wir Ihnen unterstützend zur Seite und halten Kontakt zu Ihrem Vermieter, damit dieser vorerst keine weiteren rechtlichen Schritte gegen Sie unternimmt.

Unterstützung bei der Unterbringung in eine Notunterkunft
Sollte die Mietschuldübernahme durch das Jobcenter oder Sozialamt abgelehnt werden und damit der Verlust Ihrer Wohnung nicht abzuwenden sein, unterstützen wir Sie bei der Suche nach einer neuen Wohnung. Im Fall der Zwangsräumung bringen wir sie vorübergehend in einer Notunterkunft unter.

Hierfür gibt es verschiedene Möglichkeiten. Wir können mit Ihnen über das Sozialamt Dresden einen Platz in einem Übergangswohnheim oder für Familien mit Kindern eine vorübergehende Wohnung beantragen. Alternativ dazu ist die zeitweise Unterbringung in Pensionen, Jugendherbergen oder auf Zeltplätzen möglich. In allen Fällen entstehen jedoch Kosten für die jeweilige Unterkunft, deren Übernahme beim Sozialamt oder Jobcenter zu beantragen ist, sofern diese nicht aus eigenen Mitteln aufgebracht werden können. Wir stehen Ihnen dabei hilfreich zur Seite, um gemeinsam Ihre existenzielle Not der Wohnungslosigkeit zu mildern und abzuwenden.

Unterstützung bei der Wohnraumsuche
Wir recherchieren mit Ihnen aktuelle Wohnungsangebote und helfen Ihnen dabei, eine für Sie angemessene Wohnung zu finden. Ebenso unterstützen wir Sie beim Vereinbaren von Terminen für Wohnungsbesichtigungen und begleiten Sie dabei. Wir helfen Ihnen, die Übernahme von Miet- und Kautionszahlungen sowie Gelder für die Ausstattung Ihrer künftigen Wohnung zu beantragen. Unser Hilfeangebot beinhaltet auch die Bearbeitung der Vermieterunterlagen und die Begleitung bei der Wohnungsübergabe.

Unterstützung bei der Organisation von Umzügen
Sollte ein Umzug erforderlich sein, klären wir zunächst die Finanzierung (Eigenmittel, Jobcenter, Sozialamt) und holen Angebote von Umzugsunternehmen ein. Anschließend organisieren wir mit Ihnen und dem bewilligten Umzugsunternehmen Ihren Umzug. 

Längerfristige Hilfe über Ambulant Betreutes Wohnen gem. §67 SGB XII   
Diese Hilfe unterstützt sie in den Lebensbereichen Wohnen, der Sicherung Ihrer wirtschaftlichen Lebensgrundlage, im Bereich Arbeit, Gesundheit, bei der Gestaltung sozialer Beziehungen und in der Strukturierung der Tagesgestaltung. Die Betreuung ist längerfristig möglich. Das zentrale Ziel dieser Hilfe besteht darin, Sie Schritt für Schritt zu mehr Eigenständigkeit in den vorgenannten Bereichen zu befähigen.

Unterstützung bei finanziellen Problemen

Beratung zu sozialrechtlichen Leistungsansprüchen und deren Durchsetzung
Wir helfen Ihnen, Ihre Gelder wie Alg I und Alg II, Wohngeld, Kindergeld, Unterhaltsvorschuss, Elterngeld, EM-Rente usw. zu beantragen und diese auch zu erhalten. Gemeinsam mit Ihnen prüfen wir auch die entsprechenden Leistungsbescheide und klären eventuelle Unstimmigkeiten im Zahlungsverlauf.

Unterstützung bei der Ermittlung ihres Monatsbudgets und dem Erstellen einer Haushaltsplanung
Gemeinsam stellen wir Ihre monatlichen Einnahmen und Ausgaben gegenüber und prüfen die Umsetzbarkeit Ihrer Zahlungen. Gegebenenfalls sortieren wir mit Ihnen die Ausgaben nach Priorität oder reduzieren diese. Wir erarbeiten mit ihnen einen Plan, mit ihren Einnahmen im Alltag zu haushalten.

Hilfe bei Postbearbeitung
Wir bieten ihnen Hilfestellungen, die Schreiben von Banken, Gläubigern, Rechtsanwälten und Gerichten inhaltlich zu verstehen und besprechen mit Ihnen die sich daraus ergebenden weiteren Schritte.

Unterstützung bei der Aufnahme von Erwerbstätigkeit
Sind Sie arbeitssuchend, bieten wir Ihnen Hilfe beim Erstellen von Bewerbungsunterlagen und unterstützen Sie bei der Aufnahme einer für Sie passenden Ausbildung und beruflichen Tätigkeit. Zudem motivieren und stärken wir Sie auch für verschiedene Gesprächssituationen mit Ihrem künftigen Arbeitgeber.

Zusammenarbeit mit unseren KollegInnen der Sozialen Schuldnerberatung
Bedrängen Sie Schulden, vermitteln wir Sie bei entsprechendem Unterstützungsbedarf gern auch an unsere Kolleg*innen der Schuldnerberatung, die mit Ihnen gemeinsam einen Ausweg aus der Überschuldung suchen.

Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Hilfe

  • Sie sind volljährig.
  • Dresden ist als Aufenthaltsort mit entsprechender Eintragung im jeweiligen Ausweis dokumentiert.
  • Sie verfügen über fundierte Deutschkenntnisse, da die Beratungsangebote nur in deutscher Sprache geleistet werden. Bei unzureichenden Deutschkenntnissen ist die Teilnahme eines von ihnen ausgewählten Sprachmittlers (kann auch über den Gemeindedolmetscherdienst mit ausreichend zeitlichem Vorlauf durch uns organisiert werden) möglich.
  • Wir bieten eine kostenfreie Beratung und Hilfe.

Ihre Anliegen unterliegen dem Datenschutz und werden vertraulich behandelt.

Kapazitäten und freie Plätze

Wir können maximal 56 Plätze im ABW belegen.
Hier sehen sie, ob wir aktuell freie Plätze haben.