Dresdner Mietspiegel als Arbeitsgrundlage für die Wohnungsnotfallhilfe

Die Dresdner Mieten stiegen in den letzten zwei Jahren um durchschnittlich 2,9%.
Das weist der neue Dresdner Mietspiegel aus, der vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2023 gültig ist und kostenlos auf dresden.de unter: https://www.dresden.de/media/pdf/sozialamt/Mietspiegel_Dresden_2021.pdf eingesehen oder als Broschüre für zwei Euro käuflich erworben werden kann.

Damit steht ein qualifizierter Mietspiegel für nicht preisgebundene Wohnungen zur Verfügung. Er gibt eine Übersicht über die in Dresden üblicherweise gezahlten Mieten und trägt damit wesentlich zur Rechtsicherheit und Transparenz am Dresdner Wohnungsmarkt bei. Der/die Vermieter*in muss bei einem Mieterhöhungsverlangen darlegen, dass die Mieterhöhung die ortsübliche Vergleichsmiete nicht übersteigt. In gerichtlichen Auseinandersetzungen hat der Mietspiegel eine Beweisfunktion.

In unserer Arbeit nutzen wir den Mietspiegel als Vergleichsinstrument, wenn z.B. Vermieter*innen die Miete erhöhen, so dass diese beim Jobcenter nicht mehr als angemessen gilt oder als Informationsquelle zur Anzahl der leerstehenden Wohnungen.

Für den Mietspiegel 2021 haben im Rahmen einer schriftlichen Befragung ca. 4.000 zufällig ausgewählte Haushalte Auskunft zur Wohnungsausstattung und Miethöhe gegeben. Von großen Wohnungsunternehmen wurden zusätzlich Daten von über 1.000 Wohnungen übermittelt.