Neue Chancen für Menschen ohne Arbeit – wir setzen das Teilhabechancengesetz mit um

Eine neue gesetzliche Regelung bietet neue Chancen. Speziell für Menschen, die eine lange Zeit ohne Beschäftigung waren. Das Ziel besteht darin, in den 1. Arbeitsmarkt einzusteigen und dauerhaft Fuß zu fassen.

Auch unser Verein beteiligt sich an diesem Programm der Arbeitsförderung nach §16i SGB II. Seit August 2019 stellten wir neun MitarbeiterInnen ein. Bisher sind alle neuen KollegInnen auf Arbeitsplätzen, die für eine dauerhafte Tätigkeit geeignet sind und damit den Menschen eine Perspektive aufzeigen können. Dazu gehören die Grünanlagenpflege, Aufgaben in der Verwaltung sowie  Hausmeisterdienste. Voraussetzungen für die Schaffung einer Stelle und die Einstellung sind  neben Freiwilligkeit und Engagement, ein Mindestalter von 25 Jahren und mind. sechs Jahre ALG II -Bezug in den letzten sieben Jahren. Das Programm wird über das Jobcenter und die Stadt gefördert.

In den nächsten Wochen werden wir hier unsere neuen MitarbeiterInnen und die jeweiligen Tätigkeitsfelder näher vorstellen.