Wohnen in Dresden ist teuer geworden. 2019 lag der Mittelwert der Angebotsmieten bei 7,59 Euro kalt pro Quadratmeter, das entspricht einer Steigerung von 40 Prozent seit 2005.
Rund 20 Prozent der Dresdner Haushalte können einen Wohnberechtigungsschein für eine Sozialwohnung beantragen. Das Land will die Einkommensgrenze dafür erhöhen, sodass dieser Anteil entsprechend steigen wird und der Bedarf wächst.
Umso wichtiger sind Gesetze und wohnungspolitische Maßnahmen, die solch eine Entwicklung kontrollieren. In Dresden gilt eine verschärfte Kappungsgrenze, die eine Mieterhöhung von maximal 15% in drei Jahren zulässt. Daneben gibt es rund 10 000 Sozialwohnungen, die aber größtenteils über Belegungsrechte der Vonovia gesichert sind. Um die Zahl der dringend benötigten Sozialwohnungen zu erhöhen, hat man 2015 zusätzlich ein städtisches Wohnungsunternehmen „Wohnen in Dresden“ (WID) gegründet. Seit 2020 werden darüber preisgünstige Wohnungen vermietet, doch die Warteliste ist lang.
Umso mehr verwundert es, dass der Stadtrat im September beschlossen hat, ihre Vorgabe zu streichen, ausschließlich Sozialwohnungen zu bauen. Baut die WID künftig Gebäude mit mindestens 50 Wohnungen, kann sie bis zu 30 Prozent davon als Nicht-Sozialwohnungen auf dem Markt anbieten.
Und damit nicht genug. Im Oktober kippte während der Stadtratssitzung diese 30%-Regel. Oberbürgermeister Dirk Hilbert hat daraufhin diese Abstimmung für rechtswidrig erklärt und wiederum den Stadtratsbeschluss aufgehoben. Jedoch nur aus formalen Gründen. Inhaltlich findet er den Beschluss richtig und hat den neuen Baubürgermeister beauftragt, eine Änderung der Richtlinie mit 15% Sozialwohnungen vorzubereiten.
So ist vorauszusehen, dass sich der Wohnungsmangel im Niedrigpreissegment in Dresden verschärfen wird. Für das Team der Wohnungsnotfallhilfe wird es dadurch noch schwieriger, gemeinsam mit den KlientInnen einen passenden Wohnraum zu finden.